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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende, von den Projektverantwortlichen betriebene Website:
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie aus der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Websites enthalten bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.
Website study-in-thuringia.de
Die Website wurde als sog. Beta-Version im Juli 2023 freigeschaltet und ist größtenteils barrierefrei zugänglich. Eine Selbstbewertung durch die Projektverantwortlichen steht noch aus, wird aber so bald wie möglich nachgeholt.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft vor allem:
- Text-Alternativen für Bilder und Videos
- Abkürzungen und Linktexte
- Downloads wie PDF und Worddokumente
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.07.2023 erstellt und wird mit fortschreitend implementierter Barrierefreiheit laufend aktualisiert werden.
Barrieren melden
Wenn Sie eine Rückmeldung zu bestehenden Barrieren haben oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, nehmen Sie bitte per Mail mit uns Kontakt auf: administration@study-in-thuringia.de. Wir freuen uns über Ihr Feedback, versuchen, Probleme so schnell wie möglich zu beheben und helfen Ihnen gerne weiter.
Durchsetzungsverfahren
Wenn nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet wenden.
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle per E-Mail an: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de